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Frankreich: Neue Pflicht zur Kennzeichnung von Lastkraftwagen
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Zum Schutz von Radfahrern, Fußgängern und anderen Zweiradfahrern hat das französische Innenministerium eine neue Vorschrift eingeführt. Lastkraftwagen mit einem zulässigen Gesamtgewicht von mehr als 3,5 Tonnen müssen in Frankreich ab dem 01.01.2021 kennzeichnen, ob sich bei dem Fahrzeug ein toter Winkel befindet und wo dieser lokalisiert ist. Diese Information muss auf beiden Seiten des Lastkraftwagens, sowie auf der Rückseite sichtbar sein.
Zur Entlastung der Betroffenen hat das französische Innenministerium eine Übergangsfrist von 12 Monaten eingeführt. Wenn Lastkraftwagenfahrer ihre Fahrzeuge seitlich und auf der Rückseite mit einer Kennzeichnung versehen haben, diese aber nicht der Norm entspricht, sollen sie nicht bestraft werden. Ist ein Fahrzeug gar nicht gekennzeichnet, droht ein Bußgeld der Klasse 4 (750 Euro).
Quelle: https://trans.info/de/frankreich-neue-pflicht-zur-kennzeichnung-von-lastkraftwagen-211630 Stand: 06.01.2021